
Baugebiet Bodenacker in Grafentraubach wird erschlossen
Zu einer Gemeinderatssitzung mit außerordentlich kurzer Tagesordnung hatte Bürgermeister Grau am Montag in den großen Sitzungssaal der Gemeinde eingeladen.
Im einzigen öffentlichen Tagesordnungspunkt beschloss der Gemeinderat die Einbeziehungssatzung „Habelsbach“ für die Grundstücke Knott und Alzinger, nachdem die zweite Auslegung erfolgte. Bei den Informationen wurde nachgefragt, wie der Sachstand bezüglich des Hochwasserschutzes in den Bachorten sei. Bürgermeister Grau gab Auskunft, dass mit dem am meisten betroffenen Anwohner das Gespräch weiterhin aktiv gesucht wird, ein solches jedoch noch nicht stattfand. Dies soll nun zeitnah geschehen. Zudem informierte Grau, dass in den Pfingstferien mit den Fundamentarbeiten für die beiden neuen Fluchttreppen in der Grundschule begonnen wird, ehe in den Sommerferien die Stahlbauarbeiten folgen. Im nichtöffentlichen Teil erfolgte die Vergabe für die Erschließungsarbeiten im Baugebiet Bodenacker in Grafentraubach. Die Firma Strabag AG gab das wirtschaftlichste Angebot mit rund 660.000 Euro brutto ab, das rund 10 Prozent unter der Kostenschätzung liegt. Die Erschließung wird bis spätestens Juni 2026 erfolgen. Im Zuge der Erschließung wird der jetzt aktuell noch vorhandene Schotterweg nördlich asphaltiert. Zudem werden zur Kreisstraße hin sowohl ein Gehweg als auch ein gepflasterter Mehrzweckstreifen errichtet. Dies erhöht gerade für Kinder, die vom Radweg her kommen die Verkehrssicherheit, da sie nicht mehr auf die Kreisstraße ausweichen müssen. Der Hochbord beim Anwesen Grafentraubach 131 (ganz links im Bild) soll entsprechend angepasst werden, damit auch dieser leichter passierbar ist. Weiter beschloss der Gemeinderat, dass für die Hochwasserberechnung des Ortsteils Asbach ein Nachtrag mit dem Ingenieurbüro Ferstl aus Landshut erfolgt, da das Wasserwirtschaftsamt nicht nur eine Berechnung für ein 100-jähriges Hochwasser (HQ 100) sondern auch für HQ5, HQ10, HQ20 und HQextrem fordert um die Maßnahme zu fördern. Die gesamte Berechnung wird vom Freistaat Bayern mit 75 Prozent gefördert.