Veröffentlicht am: 13.05.2026
Die Friedhofsverwaltung ist gemäß den Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabsteine regelmäßig zu überprüfen. In den gemeindlichen Friedhöfen in Laberweinting und Hofkirchen wird die Prüfung am Mittwoch, 20. Mai ab 13.00 Uhr durchgeführt. Die Grabbesitzer sind verpflichtet, die Grabsteine stets standsicher zu halten. Die Grabsteinprüfung startet am Friedhof Laberweinting. Die Grabbesitzer können bei der Überprüfung anwesend sein.




